Auto von privat zu verkaufen – Lohnt ein professioneller Autoankauf?

Auto von privat zu verkaufen

Der Privatverkauf von gebrauchten Autos steht schweizweit an der Tagesordnung und die Autoportale im Internet sind prall gefüllt mit Angeboten. Den höchsten Preis versprechen sich Privatverkäufer beim Autoverkauf erfahrungsgemäß an ebenso private Käufer, während gewerblichen Ankäufern häufig nachhängt, sie würden schlechtere Preise bieten. Aber stimmt das auch? Wir haben ein paar Fakten gesammelt, die das Bild vom Autoverkauf etwas relativieren.

Stolpersteine beim Autoverkauf von privat an privat (Auto von privat zu verkaufen)

Möchte man ein Fahrzeug verkaufen, lautet das oberste Ziel, einen möglichst hohen Preis zu erzielen. Das ist vollkommen legitim, doch wird dabei oftmals übersehen, dass ein Autoverkauf an privat auch böse Überraschungen bereithalten kann. Das muss nicht sein, aber wenn etwas schief läuft, kann sich der Handel für den Verkäufer schlimmstenfalls zum Minusgeschäft entwickeln:

Stolperstein 1: „Versprochen ist versprochen“, auch bekannt als „mündlicher Vertrag“

Haben Sie ein Auto von privat zu verkaufen und wählen den Gang zu einem professionellen Ankäufer, wird dieser das Fahrzeug selbstständig prüfen und ein Angebot zu seinen Konditionen abgeben. Ein Privatkäufer hat bei der Besichtigung allerdings Fragen und Ihre Antworten sind hierbei verbindlich. „Die Klimaanlage ist gefüllt und funktioniert einwandfrei?“ Wenn Sie hier mit „Ja, sicher“ antworten, dann muss es auch so sein. Sollte es nicht so sein, werden Sie auch nach dem Autoverkauf für eine einwandfreie Funktion sorgen müssen, unabhängig vom Reparaturaufwand und dessen Kosten.

Stolperstein 2: Der Ausschluss der Gewährleistung ist kein Freifahrtschein

Während gewerbliche Händler an die gesetzliche Gewährleistungspflicht gebunden sind, kann diese von Privatverkäufern explizit ausgeschlossen werden. Das setzt allerdings voraus, dass das Auto auch in exakt dem Zustand übergeben wird, wie es vertraglich festgehalten wurde. Gerade bei Autos kann beim neuen Besitzer aber auch einmal eine teure Komponente den Dienst versagen, obwohl sie beim Verkäufer noch einwandfrei funktionierte. Was dann in den meisten Fällen passiert, dürfte klar sein: Der Autokäufer verlangt Ersatz vom Autoverkäufer, dieser wiederum wird felsenfest seinen Standpunkt verteidigen, dass das Fahrzeug vertragsgemäß übergeben wurde und er sich unter Berufung auf den Gewährleistungsausschluss nicht in der Haftung sieht. Im Recht fühlen sich dann beide Parteien, doch wer Recht bekommt, muss in solchen Fällen nicht selten ein Gericht entscheiden. Was beide Parteien sicher haben? Aufwand und Ärger!

Autoverkauf an einen professionellen Händler

Die aufgeführten Stolpersteine sind nur zwei Beispiele, die oftmals zum Streitpunkt beim Autoverkauf zwischen Privatpersonen führen. Haben Sie ein Auto von privat zu verkaufen und wollen rundum auf Nummer sicher gehen, führt kaum ein Weg an einem professionellen Autoankauf vorbei. Seriöse Händler bieten vielleicht ein paar Franken weniger als ein Privatkäufer, doch dafür sind die Kriterien des Autoankaufs klar geregelt und Sie haben keine „Spätfolgen“ durch den Autoverkauf zu befürchten.

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2 Kommentare

  • Danke für den Beitrag zum Verkaufen von Autos. Wir wollen unser Auto verkaufen und arbeiten gerade an der Abwicklung des Kaufvertrags. Gut zu wissen, dass ein mündlicher Vertrag genauso gültig ist wie ein schriftlicher Vertrag.

  • Um mein Auto zu verkaufen, ging ich über einen Händler. Es ist schneller, weil er sich um alles kümmert. Natürlich nimmt er eine Provision für den Verkauf, aber zumindest haben wir nichts zu verwalten.

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