Autoratgeber: Firmenwagen verkaufen ohne böse Überraschung

Geschäftsauto verkaufen

Ob grösseres Unternehmen oder selbstständige Tätigkeit: Sobald die Abschreibungsfrist für Firmenwagen nach 6 Jahren abgelaufen ist, wird die Anschaffung eines Neuwagens ins Visier genommen, wobei das gebrauchte Geschäftsauto möglichst gewinnbringend verkauft werden soll. Das ist völlig legitim und wird tausendfach so gehandhabt, allerdings birgt der Verkauf eines Firmenwagens rechtliche und steuerliche Fallstricke, die es zu vermeiden gilt. Mit folgendem Autoratgeber möchten wir die wichtigsten Aspekte kurz beleuchten.

Körperschaftssteuer gleich in den Autoverkauf mit einrechnen

Oftmals dient der Verkaufserlös eines alten Firmenwagens zur Anzahlung des Neuwagens. Entsprechend sind die Bemühungen gross, das Geschäftsauto über dem Buchwert zu verkaufen. Beträgt die geschäftliche Nutzung des Wagens weniger als 10%, zählt er zum Privatvermögen, weshalb der Gewinn des Verkaufs nicht versteuert werden muss. In allen anderen Konstellationen fällt hingegen die volle Versteuerung an. Ziehen Sie daher die Körperschaftssteuer von vornherein vom Gewinn ab, und Sie erleben in dieser Hinsicht keine böse Überraschung. In steuerrechtlichen Angelegenheiten empfiehlt sich darüber hinaus immer die Absprache mit dem Steuerberater.

Haben Sie die gesetzliche Gewährleistung auf dem Zettel?

Unabhängig von der Steuer, zählt die Veräusserung eines Firmenwagens als gewerblicher Verkauf, das heisst: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung, die Sie nicht ausschliessen dürfen. Wenn Sie einen Firmenwagen verkaufen, kann der Käufer also bis zu zwei Jahre lang Gewährleistungsansprüche geltend machen, für die Sie haften. Ein beliebtes Mittel die Gewährleistung zu umgehen ist die Privatentnahme, wobei der Firmenwagen mit dem sogenannten „Entnahme-Verkaufs-Modell“ veräussert wird. Dabei wird das Geschäftsauto zunächst an den Unternehmer verkauft, wonach dieser den Wagen dann privat unter Ausschluss der Gewährleistung an eine andere Privatperson verkauft. Dieser Weg ist jedoch nicht zulässig, und sollte ein Käufer vor Gericht klagen, dann ist der Gewährleistungsausschluss ohnehin unwirksam und Sie haften für eventuelle Mängel. Viel sinnvoller und sicherer ist der Verkauf des Geschäftsautos an einen professionellen Autoankauf.

Professioneller Autoankauf von Firmenwagen am schnellsten, sichersten & bequemsten

Wie jeder seriöse Autoratgeber empfehlen auch wir, für den Verkauf eines Geschäftswagens am besten einen professionellen Autoankauf in der Schweiz zu kontaktieren. Der Ankauf erfolgt schnell, sicher und meistens verzichten Gebrauchtwagenhändler mit Spezialisierung auf den Autoexport auf jeglichen Gewährleistungsanspruch, sodass Sie auch als gewerblicher Verkäufer überhaupt keine Gewährleistungsansprüche fürchten müssen.

Ob Sie einen Firmenwagen verkaufen möchten, ihren Fuhrpark auflösen oder privat einen Gebrauchtwagen zu verkaufen haben: Viele interessante Artikel mit Autoratgebern und Tipps finden Sie auch hier.

5/5 - (2 votes)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert